Der Grundtarif in der privaten Krankenversicherung wurde im Jahr 2009 eingeführt, um eine Basisabsicherung für privat Versicherte zu gewährleisten, die vergleichbar mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist. Dieser Tarif steht allen Personen offen, die eine private Krankenversicherung abschließen möchten oder bereits privat versichert sind. Er ist besonders für diejenigen von Bedeutung, die aufgrund ihres Alters oder ihrer Gesundheit erhöhte Beiträge zahlen oder Schwierigkeiten haben, in einen anderen Tarif zu wechseln.
Merkmale und Leistungen des Grundtarifs
Der Grundtarif in der PKV ist so gestaltet, dass die Leistungen denen der GKV sehr ähnlich sind. Dazu gehören unter anderem die Übernahme der Kosten für ärztliche Behandlungen, verschreibungspflichtige Medikamente, Hilfsmittel sowie Krankenhausbehandlungen.
Ein wesentliches Merkmal des Grundtarifs ist, dass die Beiträge für diesen Tarif nach Alter und Geschlecht, aber unabhängig vom individuellen Gesundheitszustand kalkuliert werden. Zudem ist der Beitrag im Grundtarif gesetzlich so gedeckelt, dass er den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreitet.
Für wen ist der Grundtarif geeignet?
Der Grundtarif ist besonders für Personen relevant, die aufgrund ihres Alters, ihrer Vorerkrankungen oder anderer Risikofaktoren in der PKV hohe Beiträge zahlen müssen oder die aus anderen Gründen nicht in der Lage sind, in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Darüber hinaus kann der Grundtarif eine Option für Personen sein, die aus der PKV in die GKV wechseln möchten, aber aufgrund bestimmter Voraussetzungen (z.B. Überschreiten der Altersgrenze für den Wechsel) nicht dazu in der Lage sind.
Unterschiede zum Standardtarif
Neben dem Grundtarif gibt es in der privaten Krankenversicherung auch den Standardtarif, der vor allem für ältere Versicherte konzipiert wurde. Während der Standardtarif bestimmten Personengruppen, insbesondere älteren Versicherten, vorbehalten ist, steht der Grundtarif grundsätzlich allen Versicherten offen. Ein weiterer Unterschied besteht in den Leistungen und Beiträgen: Der Standardtarif bietet in einigen Bereichen umfangreichere Leistungen, die Beiträge können jedoch höher sein als im Grundtarif.
Wie können Sie in den Grundtarif wechseln?
Der Wechsel in den Grundtarif ist für Versicherte der PKV unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wer einen Wechsel in Betracht zieht, sollte sich zunächst gründlich über die Voraussetzungen und das Prozedere informieren. In der Regel ist eine schriftliche Anfrage bei der eigenen Versicherung notwendig. Es ist empfehlenswert, sich vor dem Wechsel umfassend zu informieren und gegebenenfalls eine unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen.
Fazit
Der Grundtarif in der privaten Krankenversicherung bietet eine wichtige Absicherung für Personen, die aufgrund verschiedener Umstände Schwierigkeiten haben, eine adäquate Versicherung zu finden. Durch seine Ausrichtung auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und die Beitragsobergrenze stellt er eine wertvolle Option dar, insbesondere für ältere oder gesundheitlich vorbelastete Personen. Wer über einen Wechsel in den Grundtarif nachdenkt, sollte sich allerdings bewusst sein, dass dieser Schritt wohlüberlegt und basierend auf einer umfassenden Information und gegebenenfalls Beratung erfolgen sollte.