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Zusatzversicherungen für Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse

Für Krankenversicherte, die sich über die vereinbarten Leistungen hinaus vor weiteren Risiken schützen möchten, bieten sowohl die gesetzlichen als auch die privaten Krankenversicherungen unterschiedliche Zusatzversicherungen an. Hierfür gelten keine gesetzlichen Vorgaben, sodass sich die Beitragshöhen und Leistungen deutlich voneinander unterscheiden. Manche Zusatzversicherungen werden auch nur im Paket mit anderen angeboten. Die gesetzlichen Krankenkassen verfügen hier nur über wenige eigene Produkte, sondern arbeiten überwiegend mit privaten Krankenversicherungen zusammen und bieten ihren Mitgliedern sog. Gruppenversicherungen zu günstigen Konditionen an. Zusatzversicherungen im Rahmen einer Gruppenversicherung sind allerdings an die Mitgliedschaft in einer bestimmten Krankenkasse gebunden und gehen bei einem Kassenwechsel verloren.

 

Die Krankenhaustagegeldversicherung

Wenn ein stationärer Aufenthalt im Krankenhaus nötig ist, wird dem Versicherten mit dieser Zusatzversicherung ein Tagegeld in der vertraglich vereinbarten Höhe bezahlt. Dessen Verwendung ist nicht zweckgebunden und muss darum nicht nachgewiesen oder dokumentiert werden. Mit dieser „Finanzspritze“ kann dann z. B. der Aufschlag für die Unterbringung im Einzel- oder Zweibettzimmer oder auch die Chefarztbehandlung bezahlt werden.

 

Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen

Welche konkreten Kosten, die für zusätzliche Leistungen bei einem stationären Krankenhausaufenthalt entstehen, hiermit abgedeckt werden, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Je nach Vertragsinhalt kann es sich dabei um die Mehrkosten für ein Einzel- oder Mehrbettzimmer, die Chefarztbehandlung oder die freie Klinikwahl handeln. Die Krankenkassen bieten sowohl Wahlleistungs- als auch Restkostentarife an: Mit einem Wahlleistungstarif werden die jeweiligen Zuschläge übernommen, auf der Basis des Restkostentarifs zahlt die Krankenkasse die für die vereinbarte Zusatzleistung entstehenden Kosten vollständig, nachdem die gesetzliche Krankenversicherung ihren Anteil geleistet hat. Alle Leistungen der Krankenkassen sind hier zweckgebunden.

 

Zusatzversicherungen für ambulante Behandlungen

Diese Versicherungsvariante gibt es als ambulanten Ergänzungs- oder Kostenerstattungstarif.

  • ambulanter Ergänzungstarif
    Innerhalb der ambulanten Ergänzungstarife werden bis zu einem vertraglich geregelten Höchstsatz Hörgeräte, Sehhilfen, medizinische Hilfsmittel (z. B. orthopädische Schuhzurichtungen, Orthesen, Prothesen) und die Zuzahlungen zu verordneten Arzneien bezahlt.

  • Kostenerstattungstarif
    Diese Tarifvariante richtet sich an freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte und ihre Familienangehörigen. Er hebt deren Krankenversicherung auf das Niveau von privat Versicherten an: Der Versicherte wird zum unmittelbaren Vertragspartner und ist für die Bezahlung der Arzt- und Krankenhausrechnungen selbst verantwortlich. Die Rechnungen werden zur Begleichung zunächst dem gesetzlichen und anschließend dem privaten Krankenversicherer vorgelegt, von dem der Versicherte dann entsprechend der getroffenen Vereinbarung den ganzen oder teilweisen Restbetrag erhält.

  • Zahnzusatzversicherung
    Gesetzlich Versicherte müssen mindestens 30 % der Kosten für Zahnersatz selbst aufbringen. Diese Lücke schließen Zahnzusatzversicherungen. Sie werden in unterschiedlichen Leistungsvarianten angeboten: Einige übernehmen einen festen Prozentsatz der Zahnarztrechnung; andere zahlen diejenigen  Kosten, die nach der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung noch übrig bleiben oder stocken den von der gesetzlichen Krankenkasse beglichenen Betrag so weit auf, dass ein bestimmter Prozentsatz des Rechnungsbetrags erreicht wird.

  • Zusatzversicherungen für ambulante oder stationäre Kuraufenthalte
    Hier ist es üblich, den Versicherten ein Tagegeld zu zahlen. Bei Verträgen, die auch eine Leistung bei einem stationären Kuraufenthalt einschließen, werden die Kosten für Unterbringung und Verpflegung noch aufgeschlagen.

  • Zusatzversicherung für Heilpraktikerbehandlungen
    Diese Kosten werden durch Zusatzversicherungen nur zum Teil übernommen. Die meisten Versicherer bieten hierfür Verträge an, die eine Kostenübernahme zwischen 50 und 80 % des Rechnungsbetrags sowie der verordneten Heil-, Arznei- und Verbandmittel vorsehen. Die Berechnungsbasis ist hier das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker und in selteneren Fällen das Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapieeinrichtungen. Die Leistungshöhe ist in der Regel pro Rechnung auf den Betrag beschränkt, der von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen wird und begrenzt sich je nach Vertragsinhalt auf eine Gesamtkostenübernahme von jährlich 250 bis 1.000 Euro.

  • Auslandskrankenversicherung
    Mit ihr sind Krankenkosten abgedeckt, die z. B. während eines Auslandsurlaubs entstehen. Das sind üblicherweise Arzt- oder Zahnarztkosten für die Grundversorgung, Krankenhaus- und Krankentransportkosten, jedoch auch Kosten, die für Medikamente oder Verbandsmaterial erhoben werden.

  • Krankentagegeld
    Diese Zusatzversicherung eignet sich vor allem für gut verdienende Selbstständige und Freiberufler, deren Bruttoeinkommen die Beitragsbemessungsgrenze deutlich übersteigt. Da diese Versicherten im Gegensatz zu Arbeitnehmern im Krankheitsfall nicht in den Genuss von Entgeltfortzahlung und Krankengeld kommen, kann mit dem Krankentagegeld eine Finanzlücke durch den Einkommensausfall überbrückt werden.

  • Zusatzversicherung für Brillen und Kontaktlinsen
    Statistisch gesehen ist diese Zusatzversicherung nicht nötig: In den meisten Fällen werden Brillen und Kontaktlinsen erst nach mehreren Jahren beschädigt oder gehen verloren. Der dann entstehende Schaden ist dann aber so gering, dass er unter der bis dahin gezahlten Versicherungsbeiträge liegt.

 

 

Zusatzversicherungen zur Pflegeversicherung

Es ist bekannt, dass die gesetzliche Pflegeversicherung nicht alle Kosten abdeckt, die bei einer Einstufung in eine Pflegestufe entstehen. So müssen beispielsweise die Kosten für eine Unterbringung in einem Pflegeheim zu ca. 50 % selbst aufgebracht werden. Ist das für den Versicherten nicht möglich, werden die nächsten Angehörigen zur Zahlung herangezogen. Für jede dieser Versicherungsarten werden pro Monat zwischen 50 und 100 Euro erhoben. Nur wenn der Versicherungsbeitrag kontinuierlich gezahlt wurde, können die Leistungen daraus in Anspruch genommen werden. Regelungen für finanzielle Härtefälle wie z. B. Arbeitslosigkeit gibt es nicht. In der Regel müssen die Beiträge auch dann weitergezahlt werden, wenn der Versicherungsfall eingetreten ist.

Zur Absicherung werden diese Varianten angeboten:

  • Pflegekostenversicherung
    Mit der Pflegekostenversicherung wird im Bedarfsfall ein vertraglich vereinbarter prozentualer Anteil der Pflegekosten gezahlt. Wie auch bei der gesetzlichen Pflegeversicherung werden bei einer häuslichen Pflege geringere Leistungen gezahlt. Dieser Versicherungstyp könnte empfehlenswert sein, wenn mit hohen Heimkosten gerechnet werden muss.

  • Pflegetagegeld
    Der häufigste Fall ist die Vereinbarung eines Tagesgeldes. Sobald der Pflegefall durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgestellt wurde, wird es in der vereinbarten Höhe ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Bedarfs gezahlt.

  • Pflegerentenversicherung
    Die Pflegerentenversicherung wird nur gekoppelt mit einem Sparvertrag angeboten. Sobald der Pflegefall eingetreten und festgestellt worden ist, zahlt der Versicherer eine Rente in der vertraglich vorgesehenen Höhe.

Weitere Informationen haben wir auf unserer Website www.perfektversichert.de bereitgestellt.

 

Weitere nützliche Versicherungen zur Ergänzung der Krankenversicherung

Neben den Zusatzversicherungen zur Ergänzung der Krankenversicherung sind auch die im Folgenden aufgeführten Vorsorgeversicherungen sinnvoll:

Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn aus gesundheitlichen Gründen die Arbeitskraft nachlässt oder der Beruf überhaupt nicht mehr ausgeübt werden kann, wird deutlich: Die Arbeitskraft ist im Beruf das Kapital. Vom Staat ist kaum Hilfe zu erwarten. Wer vor 1991 geboren wurde, erhält nur wenig staatliche Leistungen, für nach 1961 geborene Personen gibt es keine Hilfe vom Staat. Um im Fall einer Berufsunfähigkeit dennoch ein Einkommen zu haben, ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung empfehlenswert. Die monatliche Berufsunfähigkeitsrente soll bis zum Eintritt in die reguläre Rente ein Leben auf dem gewohnten Niveau ermöglichen oder mindestens ein auskömmliches Einkommen sichern. Weitere Informationen finden Sie auf www.perfektversichert.de

Dread-Disease-Versicherung als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung

In vielen Fällen ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung aus gesundheitlichen oder finanziellen Gründen nicht möglich. Wer sich für den Fall des Eintretens einer der versicherten Krankheiten (zum Beispiel Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, multiple Sklerose, Querschnittslähmung, Amputationen) auf eine finanzielle Absicherung verlassen will, kann eine Dread-Disease-Versicherung abschließen. Dread Disease bedeutet schwere Krankheit. Versichert sind also alle im Versicherungsschein erwähnten Krankheiten. Die Höhe der Versicherungssumme und die Kosten sind abhängig vom Tarif. Hier können Sie sich informieren und vergleichen: www.perfektversichert.de.

Unfallversicherung

Sie eignet sich für Personen, denen der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht möglich ist, die aber bei einer durch einen Unfall entstandenen Invalidität abgesichert sein wollen. Dazu zählen Kinder, Rentner und Berufstätige mit Vorerkrankungen. Weitere Informationen finden Sie auf www.perfektversichert.de

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