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Anwartschaftversicherung: Der Stand-by-Modus einer privaten Krankenversicherung

Für privat Krankenversicherte kann es einige Gründe geben, ihre Versicherung für einen bestimmten Zeitraum ruhen zu lassen: Manche planen einen längeren Auslandsaufenthalt, andere geraten in die Situation, sich (vorübergehend) gesetzlich versichern zu müssen. Wer nach dieser Zeit wieder in der privaten Krankenversicherung abgesichert sein möchte, kann sich für eine Anwartschaftversicherung entscheiden. Währenddessen sind die Versicherten Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung.

 

Grundsätzliches zur Anwartschaftversicherung

Diese besondere Versicherungsvariante ist so etwas wie ein befristeter Parkplatz: Man ist nicht mehr privat krankenversichert, kann aber dorthin zurückkehren. Der große Vorteil: Versicherte haben so eine Garantie, dass ihre bisherige Krankenversicherung zu den alten Konditionen fortgeführt wird – es ist also keine neue Gesundheitsprüfung nötig, die sich evtl. ungünstig auf die Beiträge auswirken könnte, außerdem fallen Wartezeiten weg. Versicherte haben dabei sogar die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten:

  • Die kleine Anwartschaft
    Mit einer kleinen Anwartschaftversicherung wird nur ein geringer Beitrag gezahlt, im Gegenzug werden keine Altersrückstellungen gebildet. Wenn die Krankenversicherung wieder auflebt, ist dieser Zeitpunkt das Eintrittsalter und damit ein wesentlicher Berechnungsfaktor für die Beiträge.
    • Einige Krankenversicherer bieten mit der Ruhensversicherung eine abgespeckte Version der kleinen Anwartschaftsversicherung an. Sie bietet sich beispielsweise bei Arbeitslosigkeit an, weil sie den Versicherten deutlich entlastet. Dabei müssen während des ersten halben Jahres gar keine Beiträge entrichtet werden, danach erhebt das Versicherungsunternehmen Ruhensbeiträge. Altersrückstellungen werden während der bis zu drei Jahre dauernden Ruhensphase nicht gebildet.

  • Die große Anwartschaft
    Handelt es sich um eine große Anwartschaftversicherung, sind zwar die Beiträge höher, dafür bleibt es jedoch beim für die Beitragsberechnung wichtigen ursprünglichen Eintrittsalter. Außerdem werden weiterhin Altersrückstellungen gebildet, sodass die später im Alter zu zahlenden Beiträge geringer ausfallen werden.

Sowohl die große als auch die kleine Anwartschaftversicherung lassen sich mit einer Frist von drei Monaten bis zum Ende des Kalenderjahres kündigen. Außer mit einer Kündigung wird die Versicherung automatisch beendet, sobald die private Krankenversicherung wieder auflebt oder die Bedingungen für die Ruhenszeit entfallen, weil beispielsweise die gesetzliche Krankenversicherungspflicht endet.

 

Für wen eignet sich eine Anwartschaftversicherung?

Wer damit rechnet, seine private Krankenversicherung später wieder aufleben zu lassen, kann über eine Anwartschaftversicherung nachdenken, da sich mit ihr einige Nachteile, die ein ganz neuer Vertragsabschluss hätte, vermeiden lassen. Bevor eine Entscheidung getroffen wird, sollte dieser Schritt jedoch gut durchgerechnet werden: Ist das zu erwartende Gehalt hoch genug, um sich eine private Krankenversicherung dauerhaft leisten zu können? Oder empfiehlt sich eher eine Absicherung über die gesetzliche Krankenversicherung? Auch der Wechsel in einen günstigeren Tarif kann ein geeigneter Weg sein, um einen begrenzten Zeitraum zu überbrücken.

 

Typische Gründe, eine Anwartschaftversicherung abzuschließen, sind auch:

  • Während des Studiums privat krankenversicherte Hochschulabsolventen haben unmittelbar nach dem Abschluss ein zu geringes Einkommen, um sich eine private Krankenversicherung leisten zu können, rechnen aber in absehbarer Zeit mit einem besseren Gehalt.
  • Mit einer Anwartschaftversicherung können sich derzeit Familienversicherte das Recht sichern, später in die PKV zu wechseln.
  • Wer vorübergehend freie Heilfürsorge bezieht und deshalb für diese Zeit keine eigene Krankenversicherung benötigt, kann sich ebenfalls ein Rückkehrrecht über die Anwartschaftversicherung sichern.
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