Im organisatorischen Aufbau unterscheidet sich die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) deutlich von einem einheitlichen Versicherungssystem. Sie setzt sich aus einer Vielfalt an Kassen zusammen, deren Spezialisierung auf historischen Entwicklungen basiert (beispielsweise auf regionaler, berufsgenossenschaftlicher oder sektorspezifischer Ebene). Aktuell existieren in der Bundesrepublik sechs verschiedene Typen von Krankenkassen, die sich wie folgt aufschlüsseln:
- AOK - Allgemeinen Ortskrankenkassen
Die Ortskrankenkassen entstanden aus kommunalen Initiativen, um Arbeitnehmern, die nicht durch betriebliche oder Innungskrankenkassen abgesichert waren, Versicherungsschutz zu bieten. Nach Neugliederungen besteht die Gruppe nun aus elf rechtlich selbständigen Körperschaften, die sich unter dem Dach des AOK-Bundesverbandes vereinen. Mit über 26 Millionen Versicherten zählt die AOK zu den größten gesetzlichen Krankenversicherern in Deutschland und hat seit ihrer Gründung im Jahr 1884 eine tragende Rolle im Gesundheitssystem übernommen. Sie ist in definierten geografischen Gebieten tätig, bietet umfangreichen Krankenversicherungsschutz und setzt sich für Prävention sowie Gesundheitsförderung ein. Als öffentlich-rechtliche Körperschaft agiert sie unabhängig von politischen Einflüssen und basiert auf dem Prinzip der solidarischen Finanzierung. - EK - Ersatzkassen
Die Ersatzkassen, die ursprünglich als freiwillige Alternative zu berufsständischen Krankenversicherungen entstanden und sich im Jahr 1911 formierten, umfassen heute unter anderem die Techniker Krankenkasse, die BARMER, DAK-Gesundheit, die Kaufmännische Krankenkasse, die Handelskrankenkasse und die Hanseatische Krankenkasse. Diese bundesweit agierenden Kassen versichern Arbeitnehmer, deren Angehörige sowie weitere Gruppen wie Studierende oder Rentner und haben das Recht, ihren Beitragssatz selbst zu bestimmen. Sie werden von einer Selbstverwaltung geführt, die sich aus Versicherten und Arbeitgebern zusammensetzt, und bieten neben der medizinischen Grundversorgung zusätzliche Präventionsangebote. - IKK - Innungskrankenkassen
Handwerkerverbundene Krankenkassen, im deutschen Gesundheitssystem als gesetzliche Versicherungen etabliert, wurden initial für Handwerksinnungen gegründet, decken mittlerweile aber auch andere Berufsgruppen ab. Mit zehn regional und überregional organisierten IKKs, wie zum Beispiel die IKK classic, Südwest und Nord, bieten diese öffentlich-rechtlichen Körperschaften umfassenden Versicherungsschutz, finanziert durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie staatliche Zuschüsse. Sie unterscheiden sich durch ihr Angebot an Grund- und Zusatzleistungen sowie individueller Beratung und zeichnen sich durch ihre regionale Verfügbarkeit und Nähe zu den Versicherten aus. Solidarität und Gleichbehandlung sind zentrale Werte dieser Kassen im Rahmen des Gesundheitssystems. - BKK - Betriebskrankenkassen
Die Betriebskrankenkassen entstanden ursprünglich aus Unternehmensinitiativen zum Wohl ihrer Angestellten und deren Familien. Eine Mitgliedschaft war anfänglich ausschließlich Beschäftigten des gründenden Unternehmens vorbehalten und setzte eine Mindestanzahl von 1.000 versicherungspflichtigen Arbeitnehmern voraus. Heutzutage sind die Betriebskrankenkassen nicht mehr zwangsläufig an spezifische Branchen gebunden. Als unabhängige, jedoch staatlich regulierte Einheiten bieten sie neben den standardisierten Krankenkassenleistungen spezielle Programme zur Gesundheitsvorsorge und Prävention. Die Mitgliedschaft und Anmeldung durch den Arbeitgeber sind meist verpflichtend, und die Kassen pflegen eine enge Zusammenarbeit mit den Unternehmen, um die Gesundheit der Belegschaft zu fördern. Sie stellen eine essenzielle Komponente des deutschen Gesundheitswesens dar. - KBS - Knappschaft
Die Knappschaft, eine historische Sozialversicherung in Deutschland, fokussiert auf den Schutz von Arbeitnehmern im Bergbau und in der Schwerindustrie und bietet Leistungen in den Bereichen Rente, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. Als Solidargemeinschaft finanziert sie sich durch Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und ist ein Teil der Deutschen Rentenversicherung. Ursprünglich als Selbsthilfeorganisation von Bergarbeitern ins Leben gerufen, deckt sie heute auch andere Berufsgruppen in der Schwerindustrie ab. Sie ist ein zentraler Pfeiler des deutschen Sozialsystems und bietet finanzielle Unterstützung bei Krankheit, Unfällen oder Berufsunfähigkeit. - LKK - Landwirtschaftliche Krankenkassen
Die landwirtschaftlichen Krankenkassen adressieren spezifisch die Anforderungen von Landwirten und deren Familien und bieten Absicherung im Krankheitsfall. Sie entstanden im 19. Jahrhundert als Reaktion auf die durch die Industrialisierung bedingte Exklusion von Landwirten aus städtischen Versicherungen. Als Teil der gesetzlichen Krankenversicherung offerieren sie neben den Standardleistungen auch spezielle Angebote wie die Unfallversicherung für landwirtschaftliche Aktivitäten. Die Mitgliedschaft ist für Landwirte obligatorisch, sofern keine andere Versicherungsdeckung besteht. Ziel ist die Verbesserung der Gesundheit und Lebensqualität von Landwirten.
Bei einer detaillierten Betrachtung fällt auf, dass die Betriebskrankenkassen quantitativ dominieren. Dennoch sind die meisten Menschen entweder bei einer Ersatzkasse (circa 38%) oder bei einer Ortskrankenkasse (circa 37%) versichert. Die Betriebskrankenkassen stellen etwa 15% und die Innungskrankenkassen etwa 7% der Mitglieder.
Seit der Einführung der freien Krankenkassenwahl im Jahr 1996 hat die ursprüngliche Aufteilung an Bedeutung verloren. Mehrheitlich können die Kassen nun von allen Versicherten, unabhängig von ihrer beruflichen Tätigkeit, gewählt werden. Nur wenige Betriebskrankenkassen bleiben an bestimmte Unternehmen gebunden und sind somit ausschließlich deren Angestellten vorbehalten. Bei einigen Kassen, insbesondere bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen, bestehen zudem regionale Beschränkungen, die sich auf ein oder mehrere Bundesländer beziehen, während andere Kassen landesweit zur Auswahl stehen.