Entscheiden sich Beamte für eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse, verlieren sie den Beihilfeanspruch. Dies impliziert, dass die vollen Kosten der Krankenversicherungsbeiträge aus eigener Tasche zu tragen sind, ohne die finanzielle Unterstützung durch die Beihilfe. Ein Recht auf finanzielle Zuschüsse seitens des Dienstherrn besteht in diesem Fall nicht mehr. Aus diesem Grund ist diese Option in der Regel kostspieliger als ein Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Generell scheint es für die meisten Staatsdiener wenig attraktiv zu sein, bei der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbleiben. Vor allem wenn das Gehalt nicht außergewöhnlich niedrig ist, ist in der Regel eine Kombination aus privater Krankenversicherung und Beihilfe vorteilhafter – auch im Hinblick auf das Alter. Denn im Ruhestand wird weiterhin Beihilfe gewährt, und zwar um zusätzliche 20 Prozent mehr als zuvor, was die Beiträge zur privaten Krankenversicherung reduziert. Dies ist ein gewichtiges Argument für Staatsdiener, die sich vor steigenden Beiträgen in der PKV sorgen.
AKTUALISIERUNG - der Zuschuss zur GKV für Beamte
Im Jahr 2018 führte Hamburg als erstes deutsches Bundesland eine Reform ein, welche es neuen Staatsangestellten sowie Richterschaft ermöglichte, zwischen privater und der öffentlichen Krankenversicherung zu wählen. Diese Möglichkeit wurde in der Folge von den Bundesländern Bremen, Brandenburg, Berlin, Sachsen und Thüringen ebenfalls implementiert, und seit dem Beginn des Jahres 2023 steht sie auch baden-württembergischen Beamten offen; Sachsen wird ab Januar 2024 nachziehen. Entscheidet man sich als Beamter für die öffentliche Versicherung, so erhält man eine pauschalisierte Erstattung in Höhe von 50 Prozent der Beitragskosten durch den Arbeitgeber, ein Modell, das dem Zuschuss ähnelt, den regulär Beschäftigte mit einer gesetzlichen Krankenversicherung von ihrem Arbeitgeber erhalten.
Die Bundesländer versprechen sich eine Reduktion der Staatsausgaben. Weiterhin könnte dieser Schritt den Grundstein für eine zukünftige, einheitliche Bürgerkrankenversicherung legen, über welche aktuell debattiert wird. Sollte sich diese Option durchsetzen und eine signifikante Anzahl von Beamten sie bevorzugen, könnte dies private Krankenversicherungsanbieter vor Herausforderungen stellen, da momentan 94 Prozent der Beamten private Versicherungskonzepte nutzen und somit eine essenzielle Basis der Versicherungsbranche darstellen.
Allerdings enthält das Konzept einige unerfreuliche Überraschungen, auch in finanzieller Hinsicht.
Kontrast zwischen klassischer Beihilfe und Pauschale Beihilfe
Die Einführung der Pauschalbeihilfe repräsentiert eine zusätzliche Option innerhalb des bestehenden rechtlichen Rahmens. Das traditionelle Modell, bestehend aus einer individuellen Beihilfe gekoppelt mit einer privaten Krankenversicherung, bleibt unverändert bestehen. Für jene, die Leistungen der Heilfürsorge beziehen, ergeben sich keine Modifikationen.
- Definition und Zweck
Das Konzept der Pauschalbeihilfe repräsentiert einen innovativen Ansatz und fungiert als eine Option im Vergleich zur traditionellen personenbezogenen Unterstützung. Sie manifestiert sich in einer konstanten finanziellen Unterstützung, die der Arbeitgeber für die Versicherungsprämien seiner Beamten entrichtet, unabhängig davon, ob diese einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung angehören. Das primäre Anliegen der partizipierenden Bundesländer liegt darin, die Attraktivität der gesetzlichen Krankenversicherung für Angehörige des öffentlichen Dienstes zu steigern und die Integration in die gesetzliche Krankenversicherung zu erleichtern. Die Entscheidung für diese Pauschalbeihilfe ist bindend und erfordert gemäß den rechtlichen Rahmenbedingungen einen unwiderruflichen Verzicht auf den Anspruch individueller Unterstützungsleistungen. - Höhe
Beamte erhalten mit der festen Beihilfe eine monatliche Fixsumme, die keiner Einzelabrechnung bedarf. Circa die Hälfte des Beitrags der gesetzlichen Krankenversicherung wird in der Regel von der Dienststelle bezuschusst, wobei der Zuschuss maximal die Hälfte des Höchstbeitrags der Krankenkassen erreichen kann. In der GKV variieren die Beiträge je nach Einkommen, während in der privaten Krankenversicherung das Versicherungspaket, der Gesundheitszustand und das Alter für die Beitragshöhe ausschlaggebend sind. Anders als bei der individuellen Beihilfe verändert sich der Prozentsatz der festen Beihilfe nicht in Abhängigkeit von der familiären Situation. - Vorteile
Die Gesetzesänderung soll Beamten und Anwärtern mehr Flexibilität und Entscheidungsfreiheit hinsichtlich ihrer Krankenversicherung bieten. In den entsprechenden Ländern können sie zwischen der individuellen und der festen Beihilfe wählen. - Nachteile
Die Beitragshöhe in der GKV hängt vom Einkommen ab und kann mit steigender Beitragsbemessungsgrenze zunehmen. Im Alter können die Kosten aufgrund der Berücksichtigung aller Einkünfte ansteigen. Die Leistungen der GKV sind außerdem weniger umfassend als in der PKV, oft sind Zusatzversicherungen notwendig. Hinzu kommt, dass die Entscheidung für die feste Beihilfe unumkehrbar ist. - Sinnhaftigkeit
Die feste Beihilfe mag für einige Beamte vorteilhaft sein, etwa für solche mit niedrigen Gehältern oder mit bestimmten Vorerkrankungen. Insgesamt jedoch überwiegen die Vorteile der individuellen Beihilfe in Kombination mit einer privaten Versicherung. Änderungen im Familienstand oder im Alter lassen sich mit einer flexiblen PKV besser bewältigen.
Schlussfolgerung
Die Inanspruchnahme der Option, einer Privatversicherung im Gesundheitsbereich beizutreten, erfreut sich bei Staatsbediensteten aus gewichtigen Überlegungen großer Beliebtheit. Obwohl dieses System in Hamburg im Jahre 2018 startete, ließ sich bis dato nur eine Minderheit der Beamten für den Wechsel zur Einheitsbeihilfe gewinnen. Der Terminus 'Wahlfreiheit', der zur Vermarktung des novellierten Beihilfegesetzes dient, verschleiert, dass durchaus Gefahrenpotenzial vorhanden ist. Entscheidet sich eine im öffentlichen Dienst beschäftigte Person einmalig für die Pauschalbeihilfe, so scheint ihr die Rückkehr in eine beihilfekonforme private Krankenvollversicherung nicht möglich zu sein. Wandelnde Lebenssituationen wie Heirat, Familiennachwuchs, der Wechsel des Dienstortes innerhalb der Bundesländer oder der Eintritt in den wohlverdienten Ruhestand führen zu einer flexiblen Anpassung des Versicherungsschutzes. Unsicher bleibt die Lage bei einem Wechsel in ein Bundesland, das an traditionellen Beihilfesystemen festhält. Hier könnte durch eine modifizierte Risikostruktur, wie geänderte Gesundheitsverhältnisse oder zunehmendes Alter, der Wiedereinstieg in die private Krankenversicherung erschwert sein, was dann eventuell nur den Weg in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung offen lässt. In einer Region ohne Pauschalbeihilfe muss der betreffende Beamte die monetären Lasten für seinen Gesundheitsschutz vollständig selbst schultern.
Einzig für befristet Angestellte im öffentlichen Dienst sowie heimatverbundene Staatsdiener mit Familienplänen mag die Einheitsbeihilfe gewisse Vorzüge bieten. Im Großen und Ganzen jedoch übersteigen die Vorzüge der maßgeschneiderten Beihilfe in Kombination mit einem speziellen PKV-Tarif für Beamte die Alternativen erheblich. Die maßgeschneiderten Tarife der PKV ermöglichen es, anfallende Zusatzkosten effizienter zu decken und Leistungslücken umfassend zu schließen.