Im fortgeschrittenen Lebensabschnitt können die Beiträge für eine private Gesundheitsvorsorge merklich ansteigen und dadurch insbesondere während des Ruhestands finanzielle Herausforderungen heraufbeschwören. Um dem entgegenzuwirken, existieren spezifische Angebote, die eine Minderung dieser Beträge im Alter vorsehen. Allerdings ist die tatsächliche Vorteilhaftigkeit solcher Angebote zu hinterfragen.
Das Prinzip der Beitragsentlastungstarife
Untersucht man das Prinzip dieser Offerten genauer, offenbart sich, dass Versicherer eine gestaffelte Rückführung der Zahlungen anbieten, wobei die jeweilige Obergrenze variiert. Einige beschränken die Kürzung auf 75 Prozent, andere erlauben eine Absicherung bis zu 100 Prozent der derzeitigen Ausgaben unter Berücksichtigung individueller Anpassungen.
Zweifelsohne bedeutet diese Vorsorge fürs Alter eine Erhöhung der derzeitigen Belastungen. Daher sollten Versicherte ihre persönlichen Umstände sorgfältig analysieren.
Die Übertragung der bereits geleisteten Zahlungen auf einen anderen Versicherer oder deren Auszahlung ist gewöhnlich nicht ohne Weiteres möglich, was die langfristigen Auswirkungen einer solchen Entscheidung unterstreicht. Sie erfordert eine eingehende Untersuchung der Präferenzen, Ziele und finanziellen Rahmenbedingungen.
Des Weiteren ist zu berücksichtigen, ob ein Arbeitgeberbeitrag vorliegt und welche steuerlichen Abzugschancen existieren. Der seit 2010 verfügbare Arbeitgeberzuschuss und die steuerlichen Abzugsfähigkeiten sind von erheblichem Nutzen, da sie eine finanzielle Entlastung im Ruhestadium ermöglichen.
Hinsichtlich der Laufzeitvereinbarungen und Renditen ist festzustellen, dass diese normalerweise mit dem 65. Lebensjahr enden, wobei flexiblere Optionen existieren, die bereits ab dem 60. oder 63. Lebensjahr greifen.
Beim Vergleich der Tarife zur Beitragsentlastung gibt es die dynamische Option, die periodische Anpassungen erlaubt, um beispielsweise der Inflation entgegenzuwirken, und die konstante Variante, die eine feste Summe vorsieht.
Fazit:
Beitragsentlastungstarife können als eine auf das Alter ausgerichtete finanzielle Investition betrachtet werden, die Planbarkeit und finanzielle Unabhängigkeit im Alter ermöglicht, da sie zu reduzierten Beiträgen führen. Zusätzlich ist der steuerliche Vorteil hervorzuheben, da im Gegensatz zu anderen Anlageformen die Erträge nicht versteuert werden müssen.
Zweifel an der Empfehlungswürdigkeit
Der Beitragsentlastungstarif soll ab einem bestimmten Alter die Krankenversicherungsprämien reduzieren.
- Allerdings ist die Verzinsung des dafür zurückgelegten Kapitals außerordentlich gering.
- Die Kalkulationen der Versicherer basieren auf einer überschätzten Lebensdauer der Versicherten. Daraus resultiert, dass die Mehrheit der Kunden nicht einmal ihre eingezahlten Beträge zurückerhält.
- Bei einem Wechsel der Versicherungsgesellschaft oder einem Übertritt in die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt in der Regel keine Rückerstattung des ersparten Kapitals.
- Zusätzlich bemängeln Verbraucherschützer, dass im Erbfall die Hinterbliebenen benachteiligt sind, da sie keine Auszahlung des ungenutzten Kapitals erhalten.
- Ein weiteres Defizit besteht darin, dass die Zahlungen für den Entlastungstarif auch im Alter fortgesetzt werden müssen, obwohl das Ziel des angesparten Kapitals eine Senkung der Beiträge für Versicherte ab dem 67. Lebensjahr ist. Effektiv besteht die Entlastung jedoch lediglich in der Differenz zwischen dem fortlaufend zu entrichtenden Beitrag und der tatsächlichen Minderung des Krankenversicherungsbeitrags.
Alternativen
Es ist sinnvoll zu prüfen, ob andere Anlagestrategien, wie in Investmentfonds, festverzinsliche Wertpapiere oder Banksparpläne, nicht eine attraktivere Verzinsung und freie Verfügbarkeit des Vermögens bieten würden. Die daraus resultierenden Einkünfte würden dem privat Versicherten im Alter zur Verfügung stehen und könnten ebenso zur Deckung der Krankenversicherungsbeiträge verwendet werden.
Vergleichen wir also konkret den Beitragsentlastungstarif mit einer klassischen Rentenversicherung und berücksichtigen dabei unterschiedliche Kriterien:
- Zeitspanne sowie Ausmaß der Bezüge während des Ruhestand
Entlastungstarif
Beständige monatliche Unterstützungsleistung in einer abgesprochenen Summe, die potenziell durch Mehreinnahmen ansteigen könnte. Allerdings besteht keine garantierte Reduzierung der finanziellen Lasten, da die zu leistenden Zahlungen ebenfalls dauerhaft anfallen und eine Zunahme möglich ist.
Rentenversicherung
Monatliche Bezüge auf Lebenszeit, in zuvor festgelegter Summe, gewährleisten die Auszahlung einer Mindestpension, welche durch mögliche Gewinnanteile eine Steigerung erfahren kann. - Unbeschränkter Zugriff auf finanzielle Mittel im Ruhestand
Entlastungstarif
Die Erstattung erfolgt unaufgefordert durch eine Verrechnung mit dem Beitrag zur privaten Krankenversicherung.
Rentenversicherung
Dem Versicherungsnehmer steht es offen, die monatliche Summe nach eigenem Ermessen zu nutzen. Im Falle einer getroffenen Vereinbarung zum Kapitalwahlrecht besteht alternativ die Option auf eine Auszahlung in einer Summe. - Option auf vorzeitige Entnahme bei Kapitalbedarf
Entlastungstarif
Es besteht grundsätzlich keine Möglichkeit, das angesammelte Vermögen auszuzahlen oder eingezahlte Gelder zurückzuerhalten.
Rentenversicherung
Im Falle einer vertraglich festgelegten Hinterbliebenenabsicherung kann, sofern der Vertrag vor Eintritt des Rentenalters aufgelöst wird, die Ausschüttung eines Kapitalwertes erfolgen. - Risiko des Vermögensverlustes im Todesfall einer versicherten Person
Entlastungstarif
Das Vermögen geht im Sinne der Versichertengemeinschaft verloren. Eine Weitergabe des Kapitals an Nachkommen findet nicht statt.
Rentenversicherung
Um sicherzustellen, dass Angehörige im Todesfall des Versicherten finanzielle Ansprüche aus der privaten Altersvorsorge geltend machen können, existieren diverse Gestaltungsoptionen. Hierzu zählen die Option der Rückzahlung eingezahlter Beiträge, falls der Versicherungsfall vor Ende der Ansparzeit eintritt, die Festlegung einer Garantiezeit für Rentenzahlungen, sollte der Versicherungsnehmer nach dem Renteneintritt versterben, sowie die Integration einer zusätzlichen Versicherung für Rentenzahlungen an Hinterbliebene. - Gefahr finanzieller Einbußen bei Eintritt der Versicherungspflicht in die gesetzliche Krankenversicherung
Entlastungstarif
Lediglich bei vorhandenen oder neu hinzukommenden privaten Zusatzversicherungen ist es möglich, finanzielle Ressourcen aus dem Entlastungstarif zu nutzen. Andernfalls gehen diese verloren. Des Weiteren kommt es zum Verfall des angesammelten Vermögens innerhalb bestimmter Tarifmodelle, sofern die Vertragslaufzeit noch keine fünf beziehungsweise zehn Jahre erreicht hat.
Rentenversicherung
Es besteht keine Gefahr eines Verlustes. Jeder Vertrag ist autonom, was zur Folge hat, dass die Auflösung einer individuellen Gesundheitsvorsorge keinerlei Einfluss besitzt. - Risikofaktoren bei einem Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung
Entlastungstarif
Bei zahlreichen Vertragsgestaltungen fließen die Ressourcen in die Bestimmung des Transferwerts der Primärversicherung ein, stoßen jedoch oftmals an die festgelegte Maximalgrenze für ebendiesen Wert, wodurch sie in der Regel hinfällig werden. Analog verhält es sich bei einem Wechsel zurück zur staatlichen Versicherung. Lediglich in seltenen Sonderfällen kommt es zu einer lückenlosen Überführung des Vermögens zum nachfolgenden Versicherer.
Rentenversicherung
Ein Ausfallrisiko ist ausgeschlossen. Die Abkommen sind autonom konzipiert, demzufolge bleibt ein Wechsel zu einer alternativen Gesellschaft für private Krankenversicherung ohne Einfluss.
Fazit:
- Für eine Reduzierung der finanziellen Belastung im Ruhestand kann ein Tarif zur Beitragsreduzierung beitragen, welcher die Prämien um einen zuvor festgelegten Betrag senkt. Besonders lohnend ist dieses Modell für Beschäftigte, da unter gewissen Bedingungen eine Bezuschussung durch den Arbeitgeber möglich ist.
- Für Personen, die mitunter finanzielle Engpässe erleben oder eine Option auf Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung offenhalten möchten, ist ein Tarif zur Beitragsentlastung womöglich nicht vorteilhaft. Stattdessen sollte das Kapital so investiert werden, dass es im Bedarfsfall zugänglich ist.
- Allein auf die Beitragsentlastung zu setzen, genügt nicht für eine ganzheitliche Absicherung der finanziellen Zukunft. Es empfiehlt sich, diese Option durch zusätzliche Investitionsmöglichkeiten zu erweitern, um ein robustes Fundament für anhaltenden ökonomischen Erfolg zu schaffen.
Empfehlung
Es ist ratsam, den finanziellen Vorteil, der sich durch niedrigere Prämien einer privaten Krankenversicherung im Vergleich zur staatlichen Krankenkasse ergibt, renditeorientiert zu investieren. Das aus dieser Kapitalanlage resultierende Vermögen könnte die Altersversorgung auf zweifache Weise unterstützen: einerseits durch die Reduzierung späterer Versicherungsbeiträge, andererseits durch die Gewährleistung eines gehobenen Lebensstandards in den späteren Lebensjahren.